Die Stiftung

Die SSUI finanziert den Aufbau und den Betrieb der Online-Zeitung Infosperber. Die Stiftung ist gemeinnützig und untersteht der Aufsicht des Eidgenössischen Departements des Innern. Weder Einzelpersonen noch (Medien-) Konzerne können die Stiftung und damit Infosperber kaufen.

Die Einnahmen der Stiftung bestehen aus Zuwendungen des Stifters, Beiträgen von Organisationen und Drittpersonen, Spenden von Plattform-Nutzern, Schenkungen und Vermächtnissen.

Die Stiftung ist von den Steuern befreit. Deshalb kann man Spenden vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Um die Steuerbefreiung zu erlangen, ist die Stiftung folgende Verpflichtungen eingegangen:

1. Infosperber.ch dient nicht den persönlichen Interessen der Beteiligten. Die Leistungen kommen der Allgemeinheit zugute.
2. Die Plattform steht allen Berufsjournalistinnen und -journalisten sowie Expertinnen und Experten offen, sofern sie sich an die Statuten und das Reglement halten und die publizistische Zielsetzung unterstützen.
3. Journalisten und Journalistinnen, die von der Stiftung angestellt sind oder von ihr Honorare beziehen, können angemessen und marktkonform honoriert oder entlöhnt werden.
Die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten, die dem Stiftungsrat angehören, muss mindestens teilweise gemeinnützig sein. Die Stiftung kann ihnen Honorare und Nutzungsrechte höchstens bis zu einer Höhe zahlen, die zwei Dritteln von marktüblichen Redaktions-Honoraren entsprechen. Nachgewiesene Spesen können abgegolten werden.
4. Mindestens drei Viertel der Journalistinnen, Journalisten, die für die Informations-Plattform Infosperber.ch Leistungen erbringen, dürfen nicht dem Stiftungsrat angehören.
5. Der Inhalt der Online-Zeitung steht der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung. Dritte können Beiträge honorarfrei übernehmen (ausser Bilder), sofern sie unverändert, ungekürzt und mit Angabe der Quelle übernommen werden. Die Stiftung darf höchstens Nutzungsrechte Dritter sowie Spesen in Rechnung stellen.

Die Schreibenden gewähren der Stiftung SSUI ein nicht exklusives Nutzungsrecht ihrer Beiträge. Dieses umfasst die freie Nutzung Dritter von sämtlichen Beiträgen auf der Plattform, sofern sie unverändert, ungekürzt und mit Quellenangaben verbreitet werden. Ausgenommen davon sind Bilder.

Mitglieder des Stiftungsrates der SSUI dürfen an keinem Medienkonzern finanziell beteiligt sein. Sie dürfen in einem solchen Unternehmen auch keine Verwaltungs- oder Führungspositionen innehaben.